Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs- und Mandatsdienstleistungen

  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge, Beratungsmandate und Auftragsbeziehungen zwischen der Cavantis GmbH (nachfolgend «Cavantis» oder «Auftragnehmer») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Kunde»).

    1.2 Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen und Kaufleute im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR). Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.

    1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn und soweit Cavantis deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (inkl. Nebenabsprachen, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung durch Cavantis massgebend.

  2. Leistungsangebot

    2.1 Cavantis erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Interims Management, Business Development sowie Marketing- und Strategieberatung.

    2.2 Die konkret zu erbringenden Leistungen, der Leistungsumfang sowie allfällige Meilensteine werden im jeweiligen Auftrag, Mandatsvertrag oder in einer Leistungsvereinbarung (Statement of Work, SOW) schriftlich festgehalten.

    2.3 Leistungen werden vorwiegend remote erbracht. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder wenn es die Natur der Leistung erfordert (z. B. Workshops, Präsentationen, Pitches, Meetings), können Leistungen auch beim Auftraggeber vor Ort erbracht werden. Damit verbundene Reise- und Spesenabrechnungen erfolgen gemäss Absatz 7.

    2.4 Cavantis erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem Stand der Technik und anerkannten Beratungsmethoden. Cavantis schuldet eine Bemühungs-, keine Erfolgspflicht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Ergebnispflicht vereinbart wurde.

  3. Vertragsschluss und Auftragserteilung

    3.1 Angebote von Cavantis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.

    3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung durch Cavantis zustande. Die Schriftform ist durch E-Mail gewahrt.

    3.3 Bei Mandaten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist grundsätzlich ein separater schriftlicher Mandatsvertrag zu schliessen.

    3.4 Änderungen des Leistungsumfangs («Change Requests») bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars und der Laufzeit führen.

  4. Laufzeit und Kündigung

    4.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung. Mandate können für eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten abgeschlossen werden.

    4.2 Dauerschuldverhältnisse und Mandate können, sofern nicht abweichend vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich ordentlich gekündigt werden.

    4.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    a) eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt;
    b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet wird;
    c) der Auftraggeber mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist.

    4.4 Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Anzahlungen und Vorauszahlungen werden mit offenen Forderungen verrechnet.

  5. Honorar und Vergütung

    5.1 Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Einzel- oder Rahmenvereinbarung. Es kann als Tagessatz, Monatspauschale, Stundensatz oder Projektpauschale vereinbart werden.

    5.2 Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist.

    5.3 Sofern im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, werden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

    5.4 Bei Projekten oder Mandaten kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbart werden. Die Konditionen werden in der Einzelvereinbarung festgehalten. Nicht genutzte Vorauszahlungen werden nach Projektabschluss anteilig rückvergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    5.5 Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich und bedürfen der schriftlichen Absprache.

    5.6 Cavantis behält sich das Recht vor, Honorare bei Mandaten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten einmal jährlich unter angemessener Vorankündigung von 60 Tagen anzupassen.

  6. Zahlungsbedingungen

    6.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto, sofern nicht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen netto schriftlich vereinbart wurde. Die anwendbare Zahlungsfrist wird auf der jeweiligen Rechnung vermerkt.

    6.2 Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) auf das von Cavantis bezeichnete Konto. Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    6.3 Bei Zahlungsverzug ist Cavantis berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

    6.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen von Cavantis mit eigenen Gegenforderungen zu verrechnen, sofern diese nicht von Cavantis schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

    6.5 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann Cavantis die weitere Leistungserbringung von der Vorauszahlung ausstehender Beträge oder der Stellung von Sicherheiten abhängig machen.

  7. Reisekosten und Auslagen

    7.1 Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsspesen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden dem Auftraggeber nach effektivem Aufwand zu Selbstkosten weiterverrechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.

    7.2 Reisen werden grundsätzlich in der Economy-Klasse durchgeführt. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

    7.3 Reisezeit wird, sofern nicht anders vereinbart, zu 50 % des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt.

  8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    8.1 Der Auftraggeber hat Cavantis alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

    8.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle an das Projekt beteiligten Personen in angemessener Zeit erreichbar und zur Mitarbeit bereit sind.

    8.3 Verzögerungen, die aus einer mangelhaften oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, berechtigen Cavantis, vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen und entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

    8.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Entscheidungsfindung auf Basis der von Cavantis erstellten Analysen, Konzepte und Empfehlungen.

  9. Associate Partners und Subunternehmer

    9.1 Cavantis ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifizierte Associate Partners oder Subunternehmer (Dritte) beizuziehen. Cavantis bleibt in jedem Fall verantwortliche Ansprechpartnerin gegenüber dem Auftraggeber.

    9.2 Cavantis verpflichtet beigezogene Dritte zur Einhaltung der gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards, welche gegenüber dem Auftraggeber gelten.

    9.3 Eine Offenlegung des Einsatzes von Associate Partners oder Subunternehmern gegenüber dem Auftraggeber erfolgt auf Anfrage.

  10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

    10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Finanzinformationen und sonstige nicht öffentliche Informationen – streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht preiszugeben.

    10.2 Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet werden oder die nach ihrer Natur und dem Kontext der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

    10.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, und zwar für die Dauer von drei Jahren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder gesetzliche Pflichten eine längere Frist vorsehen.

    10.5 Auf Wunsch des Auftraggebers können die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abschliessen. Im Konfliktfall hat die Einzelvereinbarung Vorrang vor diesen AGB.

    10.6 Cavantis ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

  11. Datenschutz

    11.1 Cavantis verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie gegebenenfalls der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

    11.2 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur soweit erforderlich für die Leistungserbringung oder gesetzlich verpflichtend.

    11.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Cavantis.

  12. Haftung

    12.1 Cavantis haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Cavantis oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    12.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cavantis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    12.3 Die Gesamthaftung von Cavantis aus einem Vertragsverhältnis ist auf die Höhe der von Cavantis in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis vereinnahmten Nettohonorareinnahmen aus dem betreffenden Mandat beschränkt.

    12.4 Cavantis haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden oder Drittschäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    12.5 Im Bereich des Interims Managements anerkennen die Parteien, dass Cavantis als Berater und Interimsmanager tätig ist und die operative Letztverantwortung beim Auftraggeber verbleibt. Cavantis haftet nicht für unternehmerische Entscheide, die auf Basis ihrer Empfehlungen getroffen wurden.

    12.6 Cavantis verfügt über eine Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftungsbeschränkungen gemäss den Absätzen 2–5 gelten ergänzend und unabhängig vom Bestehen der Versicherungsdeckung.

    12.7 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.

  13. Gewährleistung und Mängelrüge

    13.1 Mängel an den erbrachten Leistungen sind Cavantis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.

    13.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat Cavantis das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, steht dem Auftraggeber eine angemessene Honorarminderung zu.

    13.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    14.1 Alle von Cavantis im Rahmen des Mandats erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Berichte, Präsentationen und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht von Cavantis.

    14.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt Cavantis dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

    14.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von Cavantis.

    14.4 Cavantis ist berechtigt, allgemeine Methoden, Erfahrungen und Know-how, die im Rahmen des Mandats gewonnen wurden, in anonymisierter Form für weitere Projekte zu nutzen.

  15. Salvatorische Klausel und Änderungen der AGB

    15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

    15.2 Cavantis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.

  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    16.1 Diese AGB sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Cavantis und dem Auftraggeber unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.

    16.2 Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den abgeschlossenen Verträgen wird Frauenfeld (Kanton Thurgau) vereinbart.

    16.3 Cavantis ist jedoch berechtigt, abweichend vom vereinbarten Gerichtsstand am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

    16.4 Streitigkeiten sollen zunächst im Wege von Verhandlungen zwischen den Parteien gütlich beigelegt werden. Gelingt dies nicht innerhalb von 30 Tagen, steht der Rechtsweg offen.